Aktuelle Informationen zu Covid-19

 

Wir suchen: Pflegehilfskräfte für Betreuung + hauswirt. Versorgung
Pflegehilfskräfte qualifiziert für LG1 + LG2
Krankenschwester/-Pfleger
Mehr Informationen unter Jobs

Pflegegutachten

Pflegegutachten bzw
Pflegeberatungsgespräche nach § 37 / 3 SGB XI

Bezieher von Pflegegeld benötigen bei Pflegegrad 1 bis 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 bis 5 vierteljährlich den Nachweis über ein Pflegeberatungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Unser Pflegedienst führt diese Beratungsgespräche vor Ort durch. Wir rechnen mit den Pflegekassen ab, für Sie entstehen dadurch keine Kosten.

Ohne Nachweis über die durchgeführten Pflegeberatungsgespräche vor Ort verlieren Sie Ihren Anspruch auf Pflegegeld.